Unsere Mitgliedsbeiträge richten sich nach Ihrem Einkommen – je geringer dieses ist, desto niedriger der Beitrag. In unserer Tabelle erhalten Sie einen ersten Überblick über die gestaffelten Mitgliedsbeiträge basierend auf Ihrer Einkommenssituation. Bitte beachten Sie, dass dies lediglich ein Anhaltspunkt ist. Die genaue Einstufung wird Ihr Berater während des ersten Beratungsgesprächs anhand der Beitragsordnung festlegen.
Da die Werte im Vorfeld nicht exakt festgelegt werden können, dient die Tabelle nur als Orientierung für die Höhe des Mitgliedsbeitrags.
Wir beraten Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und Vermieter gemäß § 4 Nr. 11 StBerG bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften sowie sogenannten sonstigen Einnahmen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Bitte beachten Sie: Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit können wir leider nicht beraten.
Vereinbaren Sie einen Termin und lehnen Sie sich entspannt zurück. Denn Ihr persönlicher Berater kümmert sich um den lästigen Steuerkram für Sie – schnell, kompetent und zuverlässig.